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   FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 1136/95 E, G   

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FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 1136/95 E, G (https://dejure.org/1997,9198)
FG Münster, Entscheidung vom 27.06.1997 - 4 K 1136/95 E, G (https://dejure.org/1997,9198)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 4 K 1136/95 E, G (https://dejure.org/1997,9198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen; Anerkennung betrieblich veranlasster Aufwendungen; Einkommensmindernde Berücksichtigung einer Schmiergeldzahlung ; Erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Verlangen der Benennung des Empfängers einer Zahlung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgabenabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

    Auszug aus FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 1136/95
    Nicht dazu gehören Überbringer oder Zeugen für eine Geldübergabe an den Überbrinqer (Bundesfinanzhof(BFH)-Beschluss vom 25.08.1986 - IV B 76/86 -, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1987, 481, 482).

    Nicht dazu gehören Überbringer oder Zeugen für eine Geldübergabe an den Überbringer (BFH vom 25.8.1986, BStBl II 1987, 481 ).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 155/90

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Finanzgericht wegen

    Auszug aus FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 1136/95
    Angesichts dieser Umstände kann es letztlich auch dahin stehen, ob den Beweisanträgen auch deswegen nicht zu folgen ist, weil sie wegen Fehlens der ladungsfähigen Anschrift des Herrn ... als unvollständig und damit als nicht ordnungsgemäß angesehen werden müssen (vgl. in diesem Sinne BFH-Urteil vom 26.2.1992 - I R 155/90 -, BFH-NV 1992, 581).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Soweit der erkennende Senat im Beschluss vom 20. September 1999 III B 90/97 (BFH/NV 2000, 483) die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage bejaht hat, ob im Falle einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung für vor dem 1. Januar 1999 begonnene Wirtschaftsjahre weiterhin die Betriebs-Personengesellschaft aus Vertrauensschutzgründen als antragsberechtigt zu behandeln ist, kann für den hier gegebenen Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaft daraus nichts zugunsten der Klägerin abgeleitet werden (vgl. auch die zum angefochtenen Urteil zustimmende Anmerkung in Beilage 20 zu EFG 1998, 79, Nr. 3).
  • BFH, 24.04.1998 - X B 155/97

    Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit die mit der Beschwerde vorgebrachten Einwände allgemein als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs zu werten sind und den Anforderungen genügen, die nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu stellen sind (dazu Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 37ff., Rz. 40, m.w.N.; s. im übrigen auch insoweit BFH in BFH/NV 1998, 29, 31), erweisen Urteilsbegründung (s. auch die Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 79) wie Akteninhalt, daß eine solche Rüge nicht gerechtfertigt ist, und zwar aus folgenden Gründen:.
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